Citibank unterliegt im Prozess wegen Falschberatung (Az.: 2-21 O 45/09)
Die Citibank wurde am 10.7.2009 vom Landgericht (LG) Frankfurt a.M. zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 12.000 € an eine Lehman-Anlegerin verurteilt (Az.: 2-21 O 45/09). Der Vorwurf der Richter lautet hier: Die Bank hat die Anlegerin im Beratungsgespräch nicht ausreichend darüber informiert, dass sie beim Verkauf des Lehman-Zertifikates „BRIC“ von Lehman Brothers (= Emittentin) einen Bonus erhält. Auch ein solcher Bonus ist aus Sicht der Richter eine Rückvergütung, über die eine Bank nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) aufzuklären hat.
Die Bank habe aber die vom BGH hierzu aufgestellten Anforderung an eine ordnungsgemäße Aufklärung über Rückvergütungen nicht erfüllt, so die Richter.
Zwar enthalte die Produktinformation zum Zertifikat „BRIC“ (auf Seite 6) einen Hinweis darauf, dass die Bank von der Emittentin einen Bonus erhält. Diesen Hinweis kritisieren die Richter in ihrer Urteilsbegründung aber deutlich. Er sei bereits „so klein geschrieben und versteckt […], dass er nicht ernstlich als ausreichender Hinweis im Rahmen einer Beratung angesehen werden kann.“ Die Verwendung dieser Produktinformation bei der Beratung ohne ausdrücklichen Hinweis auf den Bonus reiche daher schon nicht aus. Jedenfalls enthalte dieser Hinweis aber keine Angabe über die „exakte Höhe dieser Zahlungen“. Hierüber müsse der Kunde aber in jedem Falle informiert werden, so die Richter.
Die Anlegerin erhält wegen dieses Beratungsfehlers der Bank nun die gesamte Anlagesumme mit Zinsen zurück.
• Lesen Sie unter unseren Punkt Kick-Backs mehr zu der Rechtsprechung des BGH über die Aufklärungspflichten der Banken, wenn sie Rückvergütungen erhalten.